Pachtrecht - Pachtvertrag

Pachtrecht - Pachtvertrag

Der Pachtvertrag

Der Pachtvertrag unterscheidet sich vom Mietvertrag unter anderem dadurch, dass beim Pachtvertrag nicht nur ein einzelnes Wirtschaftsgut überlassen wird, sondern vollständige Räumlichkeiten mit umfassender Betriebseinrichtung. Beim Pachtvertrag steht nicht alleine die Nutzungsüberlassung im Vordergrund. Dem Pächter stehen vielmehr auch die gezogenen Früchte zu.

Im Pachtrecht gelten einige Besonderheiten. Diese sind in den §§ 581 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Darüber hinaus finden die Vorschriften des Mietrechts Anwendung.

Pachtverträge werden zum Beispiel geschlossen über Gastronomiebetriebe, aber auch für die Gebrauchsüberlassung von Unternehmen oder über Nutzungsrechte für eine Software.

Bei der Unternehmenspacht wird das gesamte Anlagevermögen (Maschinen, Fabrikhallen, Warenlager etc.) gegen Entgelt überlassen. Der Gewinn des Unternehmens steht dem Pächter zu. Häufig kann der Firmenname erhalten und der Kundenstamm übernommen werden. Der Verpächter bleibt Inhaber, während der Pächter Unternehmer wird. Ein Betrieb kann so im Familienbesitz gehalten werden.

Spezielle Vorschriften bei Landpacht, Besonderheiten bei der Kündigung

Im landwirtschaftlichen Bereich (Ackerbau, Obst- und Weinbau, Imkerei oder Wiesen- und Weidewirtschaft) gelten die speziellen Vorschriften über die Landpacht. Gegenstand eines Pachtvertrags kann auch ein Recht sein, wie zum Beispiel das Recht zur Jagdausübung.

Im Pachtrecht ist das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 584a BGB (kein Recht zur fristlosen Kündigung bei verweigerter Zustimmung zur Untervermietung; kein Recht zur fristlosen Kündigung durch den Verpächter bei Tod des Pächters) eingeschränkt. Bei der Landpacht gelten längere Kündigungsfristen und weitere Besonderheiten bei der Kündigung.

Rechtsanwältin Eva Kilgus - Pachtvertrag und Pachtrecht

Die Anwaltskanzlei für Pachtrecht - in Baden-Baden, Bühl, Rastatt, Karlsruhe und ganz Mittelbaden

Was kann ich für Sie tun ?

Ich unterstütze Sie bei der Gestaltung Ihres Pachtvertrags, wenn Sie beabsichtigen Ihr Unternehmen oder Ihre Gewerberäume mit Inventar zu verpachten. Des Weiteren berate ich Sie bei der Verpachtung Ihrer Ländereien oder Weinberge sowie bei der Kündigung von Pacht-/Landpachtverträgen.

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Anwaltskanzlei Eva Kilgus

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Was kann ich für Sie tun ?

Ich berate Gewerbetreibender und Privatperson zu allen Fragen des Gewerberaum- oder Wohnraummietrechts sowie zu pachtrechtlichen Fragen. Mit meinem Know-How kläre ich Sie bei den Vertragsverhandlungen über Ihre Risiken auf, berate Sie zu Kündigungsfragen oder bei der Prüfung der Betriebskostenabrechnung. Ich unterstütze Sie auch bei der Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen, falls die Mietsache Mängel hat.

Das Mietrecht, insbesondere das Gewerberaummietrecht gehört zu meinen Kernkompetenzen. Als Rechtsanwältin verfüge ich über jahrelange Erfahrung in der Beratung im Mietrecht bzw. Gewerberaummietrecht und streite für Sie persönlich als Vermieter oder Mieter sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich mit Sachverstand, dem notwendigen Engagement und Einfühlungsvermögen. Ich kläre für Sie zudem das Kostenrisiko eines Rechtsstreits und übernehme auf Wunsch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

 

Als Anwältin im Mietrecht bin ich regional für Sie in Baden-Baden, Rastatt und Karlsruhe sowie in ganz Mittelbaden tätig.