Mahnen, Mahnverfahren einleiten:
Wie geht`s richtig?

Mahnen, Mahnverfahren einleiten:
Wie geht`s richtig?

Vorgehensweise beim Mahnverfahren

5 Tipps für Gläubiger:

  • Sprechen Sie mit Ihrem Schuldner bereits vor der ersten Mahnung und klären Sie eventuelle Missverständnisse telefonisch. Das spart Zeit und Geld!
  • Sprechen Sie keine leeren Drohungen aus.
  • Nummerieren Sie Ihre Mahnschreiben nicht durch.
  • Bleiben Sie hartnäckig: Auch wenn es im Rahmen der Zwangsvollstreckung zunächst nichts beim Schuldner zu holen gibt. Einmal tituliert verjährt Ihre Forderung erst in 30 Jahren.
  • Beachten Sie! Eine Mahnung unterbricht die Verjährung nicht, sondern erst die Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren.

Das gerichtliche Mahnverfahren und der Vollstreckungsbescheid

Das gerichtliche Mahnverfahren bietet sich für Forderungen an, die zwischen den Vertragspartnern bislang nicht streitig waren. In diesen Fällen ist das Mahnverfahren nicht selten die schnellste und kostengünstigste Möglichkeit gegenüber einem Schuldner an einen vollstreckbaren Titel, den sogenannten Vollstreckungsbescheid zu gelangen. Der Vollstreckungsbescheid ist die Basis für jede Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher.

Das Mahnverfahren kann nur dann gewählt werden, wenn eine Geldforderung beizutreiben ist und die Gegenleistung hierfür bereits erbracht wurde.

Sobald Sie den Gerichtskostenvorschuss überwiesen haben, stellt das Mahngericht den Mahnbescheid zu.

Der Schuldner kann innerhalb von zwei Wochen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Andernfalls ergeht Vollstreckungsbescheid.

Gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner innerhalb von zwei weiteren Wochen Einspruch einlegen. Bleibt der Einspruch aus, ist der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und vollstreckbar.

Aus dem Vollstreckungsbescheid können Sie 30 Jahre lang vollstrecken.

Was kann die Anwaltskanzlei Eva Kilgus für Sie tun?

Die Rechtsanwältin Eva Kilgus übernimmt auf Ihren Wunsch nach der ersten Mahnung das weitere Verfahren und mahnt Ihre Forderung außergerichtlich per Rechtsanwaltsschreiben an. Erfolgt keine Zahlung übernimmt Frau Rechtsanwältin Eva Kilgus für Sie das gerichtliche Mahnverfahren und überwacht die Beitreibung (Inkasso) Ihrer titulierten Forderungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Sie werden über den Sachstand regelmäßig unterrichtet. Das erspart Ihnen Zeit sowie Personal- und Sachkosten.

Als spezialisierte Anwältin für Inkasso berät und vertritt Frau RAin Kilgus Sie als Unternehmer in Baden-Baden, Bühl, Achern, Rastatt, Ettlingen und Karlsruhe, aber auch deutschlandweit.

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