Das Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regelt die Gründung, Rechtsstellung und Führung von Unternehmen. Der Gesellschaftsvertrag begründet eine privatrechtliche Personenvereinigung zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Die Rechtsgrundlagen des Gesellschaftsrecht finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Handelsgesetzbuch (HGB) sowie in verschiedenen Spezialgesetzen (GmbH Gesetz, Aktiengesetz, Partnerschaftsgesetz). Man unterscheidet Personengesellschaften von Kapitalgesellschaften. Die Grundform der Personengesellschaft ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Im öffentlich für jedermann einsehbaren Handelsregister werden sämtliche Vollkaufleute und Handelsgesellschaften aufgeführt. Das Register besteht aus zwei Abteilungen. In der Abteilung A werden Einzelkaufleute und Personengesellschaften eingetragen, in der Abteilung B Kapitalgesellschaften.

Im Handelsregister werden Firmeninhaber, Gesellschafter, sowie Vertretungsverhältnisse und deren Handelsniederlassung offengelegt. Kapitalgesellschaften sind darüber hinaus verpflichtet, das Geschäftskapital einzutragen und die Satzung zu hinterlegen. Im GmbH-Recht sind die Vorschriften des GmbH Gesetzes zu beachten. Von ihnen kann jedoch durch Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung abgewichen werden. Die GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Allerdings ist ein Mindeststammkapital von 25.000,- Euro aufzubringen. Mindestens 12.500,- Euro sind vom Gesellschafter vor der Eintragung ins Handelsregister auf ein Firmenkonto einzuzahlen. Der GmbH Vertrag ist notariell zu beglaubigen. Gleiches gilt für die Veräußerung eines GmbH Anteils. Die Möglichkeiten, einen GmbH H-Anteil zu veräußern oder zu vererben können in der Satzung der GmbH beschränkt werden.

Die GmbH ist eine sogenannte juristische Person und kann als solche selbständig Rechte und Pflichten erwerben. Das bedeutet zum Beispiel, dass sie Eigentum erwerben kann und vor Gericht klagen und verklagt werden kann. Dazu benötigt sie einen Geschäftsführer, der bei der Firma angestellt ist. Dies kann der Gründer selbst oder eine von ihm berufene natürliche, geschäftsfähige Person sein. Über Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer beschließen, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht, die Gesellschafter.

Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern in einer GmbH sind rechtlich komplex und münden häufig in den Ausschluss eines Gesellschafters oder Geschäftsführers. Der Verlust der Gesellschafter- oder Geschäftsführerstellung ist für den Betroffenen wirtschaftlich häufig von existenzieller Bedeutung. Konflikte zwischen Gesellschaftern und dem Management können sich in mittelständigen Unternehmen sehr negativ für die Gesellschaft und die Betroffenen auswirken. Wird der Konflikt öffentlich kann dies das Vertrauen von Banken und Kunden zum Unternehmen nachhaltig stören und die Existenz der Gesellschaft bedrohen.

GmbH-Geschäftsführer, Geschäftsführervertrag, Abberufung, Haftung, etc.

Im Rahmen der Auseinandersetzung stellen sich häufig folgende Fragen:

  • Wie soll man den Geschäftsführervertrag idealerweise ausgestalten?
  • Wie weit reicht die Zuständigkeit des Geschäftsführers?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann der Geschäftsführer abberufen werden?
  • Abberufung Geschäftsführer -  was gilt im Hinblick auf den Arbeitsvertrag / das GF-Gehalt?
  • Kann der Geschäftsführer, sofern er gleichzeitig Gesellschafter ist, aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden?
  • Können Schadensersatzansprüche gegen den Geschäftsführer durchgesetzt werden, wie steht es um die Geschäftsführerhaftung?
  • Steht dem ausscheidenden Gesellschafter ein Abfindungsanspruch zu und wenn ja, in welcher Höhe?
  • Kann ein Gesellschafterbeschluss gerichtlich angefochten werden?
  • Kann ein Mitgesellschafter gegen seinen Willen aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden?
  • Gibt es einen Schadenersatzanspruch gegenüber einem Mitgesellschafter?

Die Wertvorstellungen von Gesellschaftern, insbesondere in Familien GmbHs kann sich im Laufe der Zeit wandeln, weshalb es zu Konflikten kommen kann, die in einem Rechtsstreit vor Gericht eskalieren können. Um einen Reputationsverlust oder sogar Finanzierungsprobleme zu vermeiden bieten sich nicht öffentliche Verfahren zur Konfliktbewältigung, wie zum Beispiel Mediationsverfahren oder Schiedsverfahren an.

Als spezialisierte Rechtsanwältin für Gesellschaftsrecht und Handelsrecht vertrete ich Sie als Geschäftsführer und / oder Gesellschafter in Baden-Baden, Bühl, Achern, Rastatt, Ettlingen, Karlsruhe sowie auch in ganz Deutschland.

Anwaltskanzlei Eva Kilgus

Rechtsanwältin für Gesellschaftsrecht in Baden-Baden, Bühl, Achern, Rastatt, Ettlingen, Karlsruhe und ganz Mittelbaden

Was kann ich für Sie tun?

Ich berate Sie als Gesellschafter / Geschäftsführer bei der Gestaltung des Gesellschafts-/Geschäftsführervertrags. Darüber hinaus vertrete ich Sie gegenüber Mitgesellschaftern, der Gesellschaft oder dem Geschäftsführer und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderungen oder der Abwehr unberechtigter Forderungen / Abmahnungen rechtlich.

Die Kanzlei übernimmt Ihre Vertretung vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Baden-Baden, Bühl, Achern, Rastatt, Ettlingen, Karlsruhe und darüber hinaus.

Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung stelle ich meine Rechtsdienstleistungen gerne im Rahmen einer dauerhaften Zusammenarbeit zu günstigen Beratungspauschalen zur Verfügung. Dies garantiert Ihnen Kostensicherheit und gibt Ihnen die notwendige Freiheit, die Sie für Ihr Tagesgeschäft brauchen.

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