Räumungsklage

Räumungsklage

Die Räumungsklage

Bevor Sie Ihre Mietwohnung räumen lassen können, müssen Sie vor Gericht ein Urteil erwirken, welches Ihren Mieter zur Räumung der Wohnung verpflichtet. In diesem Zusammenhang prüft das Gericht die Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung, also zum Beispiel ob die Voraussetzungen einer Eigenbedarfskündigung vorliegen.

Sie können die Räumungsklage einreichen, wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist und Ihr Mieter nicht ausgezogen ist. Die Räumungsklage dürfte bereits früher zulässig sein, wenn der Mieter zum Beispiel durch einen Widerspruch zu verstehen gibt, dass er nicht freiwillig ausziehen wird.

Sie müssen die Räumungsklage gegenüber allen Bewohnern der Wohnung erheben und dies vor Klageerhebung sorgfältig prüfen.

Als Vermieter und Kläger sind Sie verpflichtet den Gerichtskostenvorschuss zu entrichten, da das Gericht andernfalls Ihre Klage dem Mieter nicht zustellt.

Dann gibt das Gericht dem Mieter Gelegenheit, zur Räumungsklage Stellung zu nehmen.

Schließlich beraumt das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung an. Bis zum Ende der mündlichen Verhandlung kann der Mieter noch eine Räumungsfrist beantragen.

Schließlich besteht für den Mieter bei verlorener Räumungsklage noch die Möglichkeit, im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Einstellung der Vollstreckung wegen besonderer Härte zu erreichen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Umzug in eine andere Wohnung unmittelbar bevorsteht oder dem Mieter aufgrund seines Alters ein Umzug unzumutbar ist.

Die Zwangsräumung vollzieht der Gerichtsvollzieher. Die Kosten dieser Zwangsräumung muss der Vermieter zunächst aufbringen. Der Vermieter ist auf seinen Kostenerstattungsanspruch gegenüber seinem Mieter angewiesen.

Neben der kompletten Räumung der Wohnung durch ein Speditionsunternehmen, besteht für den Vermieter auch die Möglichkeit lediglich das Schloss der Wohnungseingangstür tauschen zu lassen (sog. „Berliner Räumung“). Letztes ist für den Vermieter natürlich kostengünstiger. Der Vermieter darf die beweglichen Sachen aus der Wohnung wegschaffen, muss sie jedoch einen Monat lang aufbewahren, jedenfalls soweit es sich nicht offensichtlich um Abfall oder ähnliches handelt. Werden die Sachen nicht innerhalb der Frist vom Mieter herausverlangt, darf der Vermieter sie verwerten, jedenfalls soweit sie im Eigentum des Mieters stehen.

Rechtsanwältin Eva Kilgus - Räumungsklage einreichen/abwenden

Die Anwaltskanzlei für Mietrecht in Baden-Baden, Bühl, Rastatt, Karlsruhe und ganz Mittelbaden

Was kann ich für Sie tun ?

Ich berate Sie als Mieter oder Vermieter zu allen Fragen des Wohnraummietrechts. Mit meinem Know-How kläre ich Sie bei den Vertragsverhandlungen über Ihre Risiken auf, berate Sie zu Kündigungsfragen und übernehme Ihre Vertretung im Falle einer Räumungsklage.

Das Mietrecht gehört zu meinen Kernkompetenzen. Als spezialisierte Rechtsanwältin für Mietrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung und streite für Sie persönlich als Vermieter oder Mieter sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich mit Sachverstand, dem notwendigen Engagement und Einfühlungsvermögen.

Ich kläre für Sie zudem über das Kostenrisiko eines Rechtsstreits auf und übernehme auf Wunsch auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Als Anwältin für Wohnraummietrecht bin ich regional für Sie in Baden-Baden, Bühl, Rastatt, Ettlingen und Karlsruhe sowie in ganz Mittelbaden tätig.

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Ich berate Gewerbetreibender und Privatperson zu allen Fragen des Gewerberaum- oder Wohnraummietrechts sowie zu pachtrechtlichen Fragen. Mit meinem Know-How kläre ich Sie bei den Vertragsverhandlungen über Ihre Risiken auf, berate Sie zu Kündigungsfragen oder bei der Prüfung der Betriebskostenabrechnung. Ich unterstütze Sie auch bei der Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen, falls die Mietsache Mängel hat.

Das Mietrecht, insbesondere das Gewerberaummietrecht gehört zu meinen Kernkompetenzen. Als Rechtsanwältin verfüge ich über jahrelange Erfahrung in der Beratung im Mietrecht bzw. Gewerberaummietrecht und streite für Sie persönlich als Vermieter oder Mieter sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich mit Sachverstand, dem notwendigen Engagement und Einfühlungsvermögen. Ich kläre für Sie zudem das Kostenrisiko eines Rechtsstreits und übernehme auf Wunsch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

 

Als Anwältin im Mietrecht bin ich regional für Sie in Baden-Baden, Rastatt und Karlsruhe sowie in ganz Mittelbaden tätig.